Landkreis stellt Entschädigungen für Selbstständige und Freiberufler in Aussicht – Radio Tonkuhle Hildesheim
Titel wird gelesen...
zu Instagram

Der Landkreis Hildesheim sieht eine Möglichkeit, Selbstständigen oder Freiberuflern, die derzeit durch die Corona-Krise in ihrer Existenzgrundlage bedroht sindm zu helfen. Der Staat biete hierfür verschiedene Möglichkeiten an, heißt es in einer Mitteilung. So könnte im Falle einer ausgesprochenen Quarantäne durch das Gesundheitsamt Hildesheim, der Arbeitnehmer,  Selbständige oder Freiberufler eine Entschädigung für Verdienstausfälle erhalten.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Ein entsprechender Antrag kann beim Gesundheitsamt beantragt werden. Details sowie weiterführende Informationen zum Thema Entschädigungen für die genannte Zielgruppe sind auf der Website des Landkreises unter www.landkreishildesheim.de/Corona/Entschädigung zu finden.

sk

Aktuelle Regionalnachrichten