Kurzarbeit-Geld kann mit gemeinnütziger Hilfe aufgestockt werden – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Menschen in Kurzarbeit können mit gemeinnütziger Arbeit Geld hinzuverdienen. Das meldet die Agentur für Arbeit. Der Gesetzgeber habe die entsprechenden Regelungen gelockert: Wer in systemrelevanten Branchen und Berufen unterstütze, könne finanzielle Einbußen ausgleichen. Dies gelte bis zum 31. Oktober.
Eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich müsse nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden, wobei das Gesamteinkommen allerdings das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen dürfe. Die Nebentätigkeit sei zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.
Zu den systemrelevanten Branchen und Berufen gehören etwa die medizinische Versorgung, die Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, die Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten, Apotheken, der Güterverkehr, der Lebensmittelhandel, die Lebensmittelherstellung sowie Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln.

fx

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