Manche Freizeiteinrichtungen in Innenräumen dürfen wieder öffnen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Seit heute dürfen in Niedersachsen wieder Indoor-Spielplätze, Bowling- und Kegelbahnen sowie andere Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen öffnen. Darauf weist der Landkreis hin - auch Schwimmhallen und Indoor-Spaßbäder müssten nicht länger geschlossen sein.

Allerdings würden auch hier die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln gelten. Die Betreiber seien also dafür verantwortlich, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung, aber auch während des gesamten Zeitraums des Aufenthaltes immer einen Anstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, einhalte. Aus diesem Grund sollte sich grundsätzlich nicht mehr als eine Person je 10 m² Verkehrsfläche dort aufhalten.

Auf jeder Bowling- oder Kegelbahn sollten deshalb immer nur die Angehörigen zweier Haushalte miteinander spielen; gleiches gelte auch für Billardtische oder Dartscheiben, so der Kreis. Auch in sog. Escape-Rooms dürften sich immer nur die Mitglieder aus maximal zwei Haushalten gleichzeitig aufhalten.

fx

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