Verkehrsunternehmen können Fahrgäste ohne Maske die Mitfahrt verwehren – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Für die Verkehrsunternehmen in Niedersachsen besteht keine Verpflichtung, Fahrgäste ohne Maske zu befördern. Darauf weist die Landesnahverkehrsgesellschaft hin.
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes schreibe die Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln vor, und Verstöße seien eine Ordnungswidrigkeit und mit Bußgeld belegt. Die Unternehmen hätten die Pflicht, ihre Fahrgäste zu schützen, und das könne im Einzelfall auch den Ausschluss anderer Fahrgäste bedeuten, notfalls mit Hilfe der Polizei. Dabei habe das Personal aber auch Entscheidungsspielraum: Ein einzelner Gast ohne Maske in einem leeren Bus könnte anders behandelt werden als etwa mehrere maskenlose Gäste in einem vollen Bus.

fx

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