Gericht verbietet verkaufsoffenen Sonntag – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der für dieses Wochenende angekündigte verkaufsoffene Sonntag in Hildesheim ist gerichtlich gestoppt worden. Das Verwaltungsgericht Hannover gab einem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di statt: Die erteilte Ausnahmegenehmigung der Stadt Hildesheim ist demnach nicht mit dem niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten vereinbar und voraussichtlich rechtswidrig.

Die Kammer folgte damit nach eigenen Angaben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, nach der das verfassungsrechtlich gebotene Mindestniveau des Sonntagsschutzes einen "über bloße Umsatzinteressen hinausgehenden Sachgrund" erfordere. Bei anlassbezogenen Sonntagsöffnungen müsse deshalb die Veranstaltung - und nicht die Ladenöffnung an sich - das öffentliche Bild des Sonntags prägen. Diese Anforderung sei hier nicht erfüllt, denn der angekündigte „Sommertag in Hildesheim" stelle keinen Anlass von ausreichender Bedeutung dar. Die durch Corona bedingten Umsatzeinbußen im Einzelhandel rechtfertigten keine Abweichung von diesen Grundsätzen.

fx

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