Gericht weist Klage wegen Feuerwehrkosten ab – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage einer Mutter gegen einen Kostenbescheid der Stadt Elze abgewiesen. Diese hatte der Frau rund 38.000 Euro für einen Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt, der durch zwei zündelnde Kinder ausgelöst worden war. Die Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren hatten im Juni 2019 auf einem brachliegenden Industriegelände einen Großbrand verursacht, bei dem eine Lagerhalle vollständig zerstört wurde. Die Freiwillige Feuerwehr Elze war mit allen verfügbaren Einheiten sowie Unterstützung mit mehr als 100 Personen über mehrere Stunden im Einsatz.

Danach hatte die Stadt Elze den Eltern der Kinder die Einsatzgebühren in Rechnung gestellt, wogegen die Mutter des dreizehnjährigen Kindes Klage einreichte. Sie machte dabei geltend, dass sie selbst ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt habe, und dass der Brand - jedenfalls durch ihren Sohn - nicht fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sei. Ihr Kind habe zwar zuhause ein Feuerzeug entwendet und mit auf das Industriegelände gebracht, gestartet habe das Feuer aber das andere Kind.

Das Gericht folgte dem nicht und bezeichnete den Bescheid, soweit er einen Betrag in Höhe von etwas über 36.200 Euro betreffe, als rechtmäßig. Kommunen könnten durch Satzung Gebühren für grundsätzlich gebührenfreie Brandeinsätze erheben, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden seien, und dieser Brand sei durch grob fahrlässiges Handeln des Sohnes der Klägerin sowie dessen Freundes verursacht worden. Nach den Aussagen der Kinder bei der Polizei sei das Feuer dadurch entstanden, dass der Elfjährige zunächst eine Dämmmatte angezündet und dann sofort wieder ausgepustet habe. Der Sohn der Klägerin habe ihn dann als Feigling bezeichnet und so angestachelt, die Dämmmatte ein zweites Mal anzuzünden, was zu dem Großbrand geführt habe.

Die zulässigen 36.200 Euro sind die Rechnung der Stadt Elze. Der Rest der Summe als Kosten der Stadt Alfeld für den Einsatz derer Kräfte sei dagegen unzulässig, weil Alfeld anders als Elze keine entsprechende Satzung wie im vorigen Absatz beschrieben hat. Die Beteiligten können gegen das Urteil einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht stellen.

fx

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