Landkreis weist auf neue Regeln für Masken hin – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Landkreis hat auf die neuen, seit gestern geltenden Regeln für das Maskentragen in der Öffentlichkeit hingewiesen. Demnach müssen ab sofort textile Mund-Nasen-Bedeckungen nicht nur in den bisher festgelegten Orten wie u.a. Behörden, Einkaufszentren, Märkten oder Bahnhöfen getragen werden, sondern auch in den vor diesen Räumen gelegenen Eingangsbereichen sowie auf den zugehörigen Parkplätzen.

Unter freiem Himmel müsse eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn sich dort Personen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten - etwa Fußgängerzonen. Auch in Arbeits- oder Betriebsstätten sei das Tragen einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung ab sofort Pflicht. Ausnahmen sind nur möglich, wenn eine Person ihren Arbeitsplatz eingenommen hat und 1,5 m Abstand zu jeder anderen Person eingehalten kann oder wenn bei handwerklich oder körperlich anstrengender Tätigkeiten das Maske-Tragen nicht möglich ist. Im Schulbereich sei die Maskenpflicht im Unterricht für Kinder in Grundschulen neu, solange die Inzidenz einen Wert von 200 oder mehr beträgt.

Unabhängig von einer Pflicht rate Dr. Katharina Hüppe, Leiterin des Hildesheimer Gesundheitsamtes, auch weiterhin dazu, überall dort, wie sich viele Menschen aufhalten oder ein Abstand von 1,5 m zu anderen nicht eingehalten werden kann, freiwillig eine Alltagsmaske zu tragen. Dies könnten auch kleinere Kinder tun, die man spielerisch und ohne Druck an das Nutzen einer Mund-Nasen-Bedeckung heranführen könne.

fx

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