Verbraucherzentrale informiert über Rechte zu Paketlieferungen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat angesichts des nahenden Weihnachtsfests eine Info zu Bestellungen und Paketlieferungen herausgegeben. Darin heißt es, daß bei Bestellungen ein voraussichtlicher oder verbindlicher Liefertermin mitgeteilt werden müsse - sonst wäre die Leistung sofort fällig. Wenn dann ein Paket zum angegebenen Termin nicht komme, könnten VerbraucherInnen sofort aktiv werden, so die Rechtsexpertin Tiana Preuschoff. Sie könnten dann schriftlich eine Nachfrist setzen, wobei zwei Wochen als angemessen gelten würden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen habe dafür online einen Musterbrief.

Grundsätzlich trage der Handel das Risiko verlorener oder beschädigter Ware. Dies gelte bis zur Übergabe des Pakets. Komme das Paket beschädigt an, könne die Annahme verweigert werden. Auch wenn das Paket für eine andere Person in der Nachbarschaft bestimmt sei, sollte es nicht angenommen werden, so Preuschoff: Man bestätige mit der eigenen Unterschrift nicht nur den Empfang der Ware, sondern auch die ordnungsgemäße Lieferung. Lasse sich ein Schaden erst nach dem Öffnen des Pakets feststellen, rate die Verbraucherzentrale, ihn anhand von Fotos zu dokumentieren und direkt mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen. Aus Beweisgründen sei dabei eine schriftliche Korrespondenz per E-Mail oder Einschreiben sinnvoll.

Besonders ärgerlich sei es zudem, wenn bei Problemen mit einer Paketlieferung der Handel und das Transportunternehmen sich die Schuld gegenseitig zuschieben. Das Portal "Post-Ärger" der Verbraucherzentralen sei dann eine gute Anlaufstelle, um Beschwerden einzureichen oder weitere Informationen einzuholen. Auch der Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur nehme Beschwerden auf.

fx

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