"Schröder-Fenster" darf in die Marktkirche eingebaut werden – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ein von Altkanzler Gerhard Schröder gestiftetes "Reformationsfenster" für die evangelische Marktkirche in Hannover darf im kommenden Jahr wie geplant eingebaut werden. Das hat heute das Landgericht Hannover entschieden und damit eine Klage von Georg Bissen abgewiesen. Dieser ist Stiefsohn und Urheberrechte-Verwalter des 1994 verstorbenen Architekten Dieter Oesterlen, der die Kirche nach dem Krieg wieder aufgebaut und umgestaltet hatte. Bissen hatte gegen den Einbau geklagt, weil das Reformationsfenster seiner Meinung nach stilistisch nicht in die Kirche passt und ihr Erscheinungsbild zu stark verändern würde.

Das Gericht bewertete mit seiner Entscheidung das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Religionsfreiheit höher als das Urheberrecht des Architekten. Der Kirchenvorstand der Marktkirche hatte die Herstellung des Fensters bereits bei einer Glasmanufaktur in Hessen in Auftrag gegeben, es ist derzeit zur Hälfte fertig. Die Gesamtkosten für das Fenster werden auf rund 150.000 Euro geschätzt, die Schröder über Vortragshonorare bereitstellen will. Das Fenster zeigt eine große weiße Figur, die Martin Luther darstellen soll, sowie zahlreiche Einzelmotive mit Bezug zur Reformation.

fx

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