Landesregierung überarbeitet Bestimmungen zu Silvesterfeuerwerk – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Niedersächsische Landesregierung hat die Verordnung zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk überarbeitet. Wie heute mitgeteilt wurde, ist nun zur Vermeidung von Menschenansammlungen am 31. Dezember und am 1. Januar 2021 das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen untersagt. In der Neujahrsnacht ist zwischen 21 Uhr und 7 Uhr morgens dort auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern verboten.

Zur Kategorie F2 zählt in der Regel das klassische Silvesterfeuerwerk, sofern es nicht ausdrücklich als Ganzjahresfeuerwerk (Kategorie F1) gekennzeichnet ist. Welche Straßen, Wege und Plätze im Einzelnen von dem Verbot betroffen sind, müsse von den Landkreisen und kreisfreien Städten bestimmt und öffentlich bekanntgemacht werden, so die Landesregierung.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte in der vergangenen Woche das vom Kabinett zunächst verfügte komplette Böllerverbot zum Jahreswechsel für ungültig erklärt, weil es als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig sei. Bundestag und Bundesrat hatten in der vergangenen Woche allerdings ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher angeordnet, das davon unberührt gilt.

fx

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