Kitas bieten nur Notbetreuung an – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Kindertageseinrichtungen können ab der neuen Woche nur eine Notbetreuung anbieten. Wie der Kreis Hildesheim mitteilt, hat das Land Niedersachsen mit der neuen, ab heute geltenden Corona-Verordnung bis Ende des Monats den Betrieb von Kitas grundsätzlich untersagt. Zulässig sei eine Notbetreuung in Gruppen, die nur halb so groß sein dürfen wie sonst - also nur acht Kinder pro Gruppe in Krippen, 13 Kinder in Kindergärten und maximal zehn Kinder im Hort.

Dabei solle die Notbetreuung insbesondere Kindern mit besonderen Bedarfen und Vorschulkindern zu Gute kommen, und außerdem Kindern, bei denen mindestens ein Elternteil "in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse" tätig ist, oder dem eine Kündigung oder ein erheblicher Verdienstausfall drohe. Welche Kinder in die Notbetreuung dürfen, würden die Einrichtungsträger vor Ort entscheiden.

Eltern, die ihr Kind zur Notbetreuung anmelden wollten, sollten deshalb eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen. Dafür gebe es einen Vordruck, der auch auf der Website des Landkreises zum Download bereit stehe.

Sprachheilkindergärten und Heilpädagogische Kindergärten könnten regulär betrieben werden, weil hier die Anzahl der betreuten Kinder generell unter den Höchstgrenzen liege. Gleiches gelte für Kindertagespflegestellen.

fx

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