Landgericht spricht 22-Jährigen vom Terrorverdacht frei – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Landgericht Hildesheim hat heute einen 22 Jahre alten Hildesheimer wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt, aber zugleich von den weiteren Vorwürfen der Volksverhetzung, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung sowie der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten freigesprochen worden.

Wie das Gericht mitteilt, habe die Beweisaufnahme nicht klar ergeben, dass der Angeklagte fest entschlossen gewesen sei, einen Anschlag zu begehen. Der junge Mann hatte im Prozess zwar zugegeben, sich so geäußert zu haben, er habe dies jedoch nicht ernst gemeint. Die Strafkammer habe auch berücksichtigt, dass der Angeklagte eine Angst- und Zwangsstörung habe. Rechtsextreme Tendenzen sowie inakzeptable und menschenverachtende Äußerungen seien feststellbar gewesen, auf einen festen Entschluss zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat habe die Kammer hieraus aber nicht schließen können.

Der 22-Jährige muss nun seine bereits begonnen stationäre Therapie in einer psychiatrischen Klinik fortsetzen und kommt danach für zwei Jahre in eine betreute Wohneinrichtung. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt, die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Beleidigung in Betracht gezogen und sonst einen Freispruch gefordert - mit der Weisung, die psychiatrische Behandlung fortzusetzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowie Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte können binnen einer Woche Revision einlegen.

fx

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