Oberverwaltungsgericht bestätigt Corona-Regeln – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die derzeitigen Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie sind auch nach ihrer letzten Verschärfung zum 8. Januar rechtmäßig. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Es lehnte einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der Beschränkungen ab, den ein Ehepaar per Normenkontolleilantrag eingebracht hatte. Das Paar sah sich durch die Beschränkungen in seinen Grundrechten verletzt.

Der 13. Senat des OVG beschied, dass die Verschärfung der Regeln mehrere legitime Ziele verfolge. Sie sei nicht zu beanstanden, da sie darauf gerichtet sei, im Interesse des Schutzes von Leben und Gesundheit die Bevölkerung vor der Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, die Verbreitung der Krankheit Covid-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Mildere, aber in ihrer Wirkung gleich effektive Mittel hätten sich dem Senat nicht aufgedrängt. Die Verschärfung könne deshalb, auch wenn sie die Intensität der Eingriffe in die Grundrechte deutlich erhöhe, grundsätzlich noch als angemessener Ausgleich zwischen den Grundrechten der Betroffenen und den legitimen Zielen des Verordnungsgebers angesehen werden.

fx

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