Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im "ASB-Verfahren" – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Hildesheim im sogenannten "ASB-Verfahren" bestätigt. Die Kammer hatte im November 2019 einen heute 38 Jahre alten Mann wegen Betrugs in fünf Fällen, Beihilfe zur Untreue sowie Sichverschaffens kinder- und jugendpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte dagegen Revision eingelegt, die jetzt vom BGH verworfen wurde - das Urteil ist damit rechtskräftig. Die in dem Verfahren hinsichtlich der beiden Mitangeklagten ergangenen Entscheidungen waren nicht angefochten worden.

Nach dem Urteil des Landgerichts hatte der Angeklagte gemeinsam mit einem 48-jährigen Mitangeklagten, dem ehemaligen Geschäftsführer der ASB SD gGmbH, im Zusammenhang mit dem Betrieb von Asylbewerberunterkünften Rechnungen an die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen verfasst und das Geld auf eigene Konten geleitet, darunter auch das Privatgirokonto seiner Ehefrau. Das Gericht hat die Einziehung der aus den Taten erlangten Beträge in Höhe von 6.849.306,39 Euro angeordnet, wovon auf den 38-jährigen eine Summe von ca. 1,5 Millionen Euro entfiel. Hier haftet er größtenteils als Gesamtschuldner zusammen mit dem ehemaligen Geschäftsführer, der in dem Verfahren wegen Untreue in fünf Fällen und wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.

fx

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