"Co-Mutterschaft" eines lesbischen Paares kommt vors Bundesverfassungsgericht – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Fall eines lesbischen Paares aus dem Raum Hildesheim, das um die Anerkennung der gemeinsamen Mutterschaft für ihr Kind kämpft, kommt vor das Bundesverfassungsgericht. Das hat das Oberlandesgericht Celle heute entschieden.

Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann aus Schellerten wollen erreichen, dass sie als gleichberechtigte Elternteile in die Geburtsurkunde ihrer Tochter eingetragen werden, die im Februar letzten Jahres zur Welt kam. In Deutschland werden derzeit nur Mutter und Vater automatisch als Elternteile vermerkt. Bei lesbischen Paaren muss bisher die zweite Mutter vor einem Familiengericht beantragen, das Kind als Stiefkind zu adoptieren, was Monate oder Jahre dauern kann.

Vom Oberlandesgericht Celle hieß es nun, man halte die bisherige Regelung für verfassungswidrig. Deshalb habe man die Klage ausgesetzt und ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Aus Sicht des Celler Familiensenats fehle im derzeitigen Bürgerlichen Gesetzbuch eine Regelung für gleichgeschlechtliche Paare. Deshalb könnten die Richter das Gesetz nicht so auslegen, dass sie die "Co-Mutter" als Mutter feststellen könnten, so ein Sprecher. Weil man das Gesetz für verfassungswidrig halte, könne man den Antrag der Familie Akkermann aber auch nicht ablehnen. Deshalb würden die Akten nun auf dem Weg der "konkreten Normenkontrolle" nach Karlsruhe gegeben.

fx

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