Geflügel-Stallpflicht gilt nun für den ganzen Kreis – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die vor kurzem angeordnete Stallpflicht für Geflügel gilt nun für das gesamte Landkreisgebiet. Das meldete die Kreisverwaltung am Freitag. Grund dafür sei, dass mehr und mehr positiv auf das hochpathogene Geflügelpestvirus getestete Wildvögel in den umgebenden Landkreisen gefunden wurden. Die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) gelte bis zum 31. Mai. Weitere Informationen gibt es unter www.landkreishildesheim.de/Gefluegelpest.

fx

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