Landesregierung weist auf Testbefreiung für vollständig Geimpfte hin – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Wer seit 15 Tagen oder mehr eine zweite und damit vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus hat, braucht sich nicht mehr extra testen zu lassen. Darauf weist die Landesregierung hin. Die Pressesprecherin Anke Pörksen sagte, der entsprechende Paragraph 5 a Absatz 2 sei seit dem 19. April in Kraft. Diese Gleichstellung von getesteten und vollständig geimpften Personen gelte auch in Hochinzidenzkommunen, also Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100.

fx

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