Gericht erlaubt Urlaube aus anderen Bundesländern – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die so genannte "Landeskinderklausel" gekippt. Diese hatte in der derzeitigen Corona-Verordnung Urlaube in Niedersachsen nur für Menschen aus Niedersachsen zugelassen - eine Regelung, die u.a. von der Tourismusregion Harz stark kritisiert worden war. Konkret geklagt hatte ein Mann aus Nordrhein-Westfalen, der für Mai einen Urlaub in einer Ferienwohnung auf Borkum gebucht hatte. Das Gericht folgte seiner Argumentation, dass die Vorschrift keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme sei und eine Ungleichbehandlung darstelle.

Von Seiten der Landesregierung hieß es, man respektiere selbstverständlich die Entscheidung des Gerichts. Die entsprechende Regelung sei damit obsolet und werde bei der nächsten Änderung der Corona-Verordnung gestrichen. Damit könnten nun auch schon zu Pfingsten auch Menschen aus anderen Bundesländern in Niedersachsen das Wochenende verbringen oder länger Urlaub machen. Man bitte diese aber weiterhin herzlich darum, sich und andere zu schützen und die geltenden Vorgaben zu beachten: Es sei weiterhin ein Schnelltest bei der Einreise sowie zweimal wöchentlich nötig und Kontaktbeschränkungen sowie Abstands- und Hygieneregeln seien einzuhalten.

fx

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