OVG erlaubt Betrieb von Bordellen nach Corona-Zwangspause – Radio Tonkuhle Hildesheim
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In Niedersachsen dürfen nach einer Zwangspause durch die Pandemie Bordelle wieder öffnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden und damit einem so genannten Normenkontrolleilantrag eines Bordellbetreibers stattgegeben.

Laut Gericht ist damit das vom Land Niedersachsen verhängte Betriebsverbot rechtswidrig. Unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens und der Relevanz der Prostitutionsausübung für das Infektionsgeschehen seien für den Gesundheitsschutz auch mildere Beschränkungen möglich. Darüber hinaus verletze das umfassende Verbot den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Mit Blick auf sonstige körpernahe Dienstleistungen, die laut Corona-Verordnung wieder möglich sind, gebe es keine nachvollziehbaren sachlichen Gründe, die eine weitere Aufrechterhaltung des Prostitutionsverbotes rechtfertigten.

fx

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