Änderung der Coronaverordnung bringt Lockerungen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Landesregierung hat einige Änderungen der niedersächsischen Coronaverordnung beschlossen, die morgen in Kraft treten oder auch teils bereits gestern in Kraft getreten sind.
Zur Orientierung: Das Robert-Koch-Institut gibt für den heutigen Sonntag die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Hildesheim mit 6,5 an.


Private Treffen

So dürfen sich in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer konstanten Inzidenz unter 35 zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen. Zusätzlich dürften vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren teilnehmen, weil sie nicht mitgezählt werden.

Bei stabilen Inzidenzen unter 10 sind in geschlossenen Räumen private Treffen mit bis zu 25 Personen erlaubt, unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen - auch hier werden die oben genannten Gruppen nicht mit eingereichnet. Wenn die Veranstalter einen negativen Schnelltest einfordern, können auch mehr Personen teilnehmen. Abstandsgebot und Maskenpflicht entfallen im Inneren bei nicht mehr als 25 Personen, und im Freien bei nicht mehr als 50. Wenn mehr Personen teilnehmen, gilt im Freien die Abstandspflicht und in Inneren zusätzlich die Maskenpflicht außerhalb eines Sitzplatzes - es sei denn, alle Teilnehmenden sind negativ getestet, komplett geimpft oder genesen. Daten zur Kontaktnachverfolgung müssen aufgenommen werden.


Touristik
Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaften sind uneingeschränkt zulässig, touristische Schiffs- , Kutsch-, Bus- sowie Seilbahnfahrten brauchen ein Hygienekonzept. Am Sitzplatz gilt Maskenpflicht, sofern nicht der Mindestabstand eingehalten wird. Bei touristischen Übernachtungen muss nur bei der Anreise ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden. Das Übernachten zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen ist unabhängig von Inzidenz-Werten möglich.


Gastronomie, Freizeit

Bei geschlossenen Feiern in der Gastronomie entfallen Personenbegrenzungen. Bei Feiern ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen muss ein negativer Schnelltest vorliegen, sofern die Personen nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für den Besuch von Clubs und Discotheken muss einen negativer Test oder ein Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung vorliegen - Masken- und Abstandspflicht entfallen. Das Personal muss dagegen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.


Entfallende Maskenpflicht

Die bisherige Maskenpflicht entfällt auf Wochenmärkten ebenso wie auf Schulhöfen und auf Parkplätzen des Einzelhandels. Bei Angeboten der Jugendarbeit muss bei Inzidenzen unter 50 keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden.


Härtefallregelung
Weiterhin wurde die bisherige Härtefallregelung bei lokalen Corona-Ausbrüchen gelockert: Überschreitet eine Kommune einen Inzidenz-Schwellenwert des Stufenplans, greift nicht mehr automatisch die nächsthöhere Stufe.

fx

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