Ab Sonntag gelten im Landkreis einige strengere Coronaregeln – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Landkreis Hildesheim hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der ab dem morgigen Sonntag in einigen Bereichen wieder strengere Coronaregeln gelten. Hintergrund seien die Sieben-Tage-Inzidenzen der letzten Woche, die über 10 lagen. Für den heutigen Samstag wird der Wert mit 9,1 angegeben. Zunächst habe man diese höheren Werte einem konkreten räumlichen Bereich zuordnen können, heißt es in einer Mitteilung, dies aber sei nun nicht mehr der Fall.

Die neuen Regelungen ab morgen betreffen die Kontaktregelung im privaten und öffentlichen Raum sowie die Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Einrichtungen, die Shisha-Pfeifen zum Konsum anbieten. Im Einzelnen gelte hier folgendes:

1) Private Zusammenkünfte und Feiern von Personen sind entweder nur mit höchstens zehn Personen unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten oder den Personen eines Haushalts (ohne Begrenzung einer Personenzahl) und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig. Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen im Sinne des § 5 a Abs. 2 und 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung werden hierbei nicht mitgerechnet.
Zusammenkünfte von Kindern bis zu einem Alter von 14 Jahren sind mit höchstens zehn Kindern, unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten, sowie zusätzlich den Personen eines Haushalts zulässig.

2) Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen und Einrichtungen, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, sind für den Publikumsverkehr und Besuche in der Nacht zu Sonntag um 24:00 Uhr zu schließen.

3) Weiterhin besteht wieder eine Testpflicht vor Besuchen in Heimen, von der geimpfte und genesene Personen im Sinne der Vorschriften ausgenommen sind.

Da die Neuinfektionen der letzten Tage wesentlich aus den Bereichen Schule, Familie (Haushaltskontakte) und Reiserückkehrer aus dem Ausland stammen, könne man davon absehen, strengere Maßnahmen für andere Bereiche anzuordnen - für diese bleiben die bisherigen Regeln in Kraft.

fx

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