Gericht kippt Schließung von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Anordnung der Schließung von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 10 durch das Land als rechtswidrig bezeichnet. Es gab damit dem Normenkontrolleilantrag eine Shisha-Bar-Betreiberin aus Delmenhorst statt.

Das Gericht sah in der Schließung dieser Einrichtungen keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Dieses sehe für Maßnahmen die drei Inzidenzbereiche "über 50", "über 35", sowie "unter 35" vor. Das schließe aus, bereits bei Werten ab 10 die Schließung der genannten Einrichtungen anzuordnen. Unterhalb einer Inzidenz von 35 kämen bei der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Staffelung lediglich allgemeine Regelungen in Betracht, und äußerstenfalls Zugangsbeschränkungen. Generelle Betriebsschließungen einzelner Branchen seien damit nicht vereinbar.

Auch im Kreis Hildesheim wurden in der Nacht auf Sonntag entsprechende Einrichtungen geschlossen, weil letzte Woche die Inzidenz den Wert 10 überschritten hatte. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

fx

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