Bund-Länder-Konferenz überarbeitet die Corona-Regeln – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Konferenz der MinisterpräsidentInnen und der Bundesregierung hat gestern neue Entscheidungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie getroffen. Wie nach Ende der Sitzung bekannt gegegeben wurde, werden so z.B. Corona-Schnelltests Mitte Oktober kostenpflichtig, mit Ausnahmen für bestimmte Gruppen.

Noch im August soll - abhängig von der Lage - für verschiedene Einrichtungen wie z.B. Hotels, Schwimmbäder oder Kliniken der Eintritt nur für Menschen möglich sein, die entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind (deshalb auch "3G-Regel"). Noch nicht fertig diskutiert ist die Frage, welche Faktoren für diese Regeln ausschlaggebend sein sollen und ab wann sie greifen. Bisher wurde dafür nur die Sieben-Tage-Inzidenz genutzt, in der Diskussion sind aber auch andere Daten wie etwa die Belegung von Intensivbetten in Krankenhäusern.

In vielen anderen Bereichen wurden bestehende Regeln verlängert, etwa bei der Maskenpflicht, in der Corona-Arbeitsschutzverordnung oder bei den Corona-Hilfen.

Sie finden unten angehängt eine Mitteilung der Landesregierung mit weiteren Details.

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Die Mitteilung der Landesregierung (Quelle)

"Neue Strategie in der Pandemiebewältigung: Mehr Freiheiten für Geimpfte – mehr kostenpflichte Testungen für Ungeimpfte

Niedersachsen ist bei der Corona-Schutzimpfung gut vorangekommen: Mittlerweile sind mehr als 65 Prozent der Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal geimpft, mehr als 55 Prozent sind vollständig geimpft. Das Impftempo hat zuletzt jedoch deutlich nachgelassen. Mit einer großangelegten Werbekampagne in neun Sprachen sowie mit mobilen Impfangeboten wird in Niedersachsen alles darangesetzt, Unentschlossene oder auch Bequeme für eine Impfung zu gewinnen. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und die Bundeskanzlerin werben eindringlich dafür, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger zügig impfen lassen.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir müssen ungeimpfte Menschen davon überzeugen, dass eine Impfung der beste Schutz vor einer schweren Erkrankung ist. Wer sich impft, schützt damit aber auch andere und trägt mit dazu bei, dass wir angesichts des hochansteckenden Deltavirus zu mehr Normalität zurückkehren können. Viele geimpfte Menschen tragen dazu bei, dass auch bei höheren Inzidenzen keine unmittelbare Überlastung des Gesundheitswesens droht. Deshalb können vor allem für geimpfte Personen zahlreiche Einschränkungen zurückgenommen werden. Dazu zählt unter anderem, dass für Gimpfte eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist, beispielsweise auch bei der Rückreise aus einem Hochrisikogebiet.“

Wer nicht geimpft ist, muss sich dagegen absehbar regelmäßig testen lassen. Bund und Länder haben sich drauf verständigt, dass künftig eine erweitere Testpflicht auf Basis der 3G-Regel bestehen soll.

„Ich halte die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) grundsätzlich für richtig und sinnvoll“, so Weil. „Der Schutzstandard wird damit in besonders gefährdeten Bereichen – also dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen – deutlich erhöht. Wer das kostenlose Impfangebot ablehnt, kann durch einen Test weiterhin gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Er muss dann allerdings ab dem 11. Oktober 2021 den Test selbst bezahlen – diesen Mehraufwand für Ungeimpfte halte ich ausdrücklich für vertretbar.“

Die 3G-Regel soll laut MPK-Beschluss ab einer Inzidenz über 35 oder nach einem vergleichbaren erweiterten Indikatorensystem eines Landes in folgenden Bereichen gelten: für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern sowie von Alten- und Pflegeheimen, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen in Innenräumen, bei körpernahen Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik), Sport im Innenbereich (z.B. Fitness-Studios, Schwimmbäder, Sporthallen) sowie in Beherbergungsbetrieben.

Neben Geimpften und Genesenen sind von der Testflicht Kinder unter sechs Jahren sowie regelmäßig getestete Schülerinnen und Schüler ausgenommen. Die Testkosten werden weiterhin übernommen für Personen, die sich nicht impfen lassen können beziehungsweise für die keine Impfempfehlung vorliegt.

Für Bereiche mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen (Großveranstaltungen, Diskos, Clubs) sollen mit den Gesundheitsämtern abgestimmte Hygienekonzepte gelten. Länder und Kommunen können weitere einschränkende Regelungen vornehmen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

„Der Bund hat zugesagt, die Überbrückungshilfe zu verlängern. Dies halte ich für ausgesprochen wichtig, damit besonders von Einschränkungen betroffene Betriebe – vom Clubbetreiber bis zur gesamten Veranstaltungsbranche – weitere finanzielle Unterstützung erhalten können. Darüber hinaus muss auch das Kurzarbeitergeld verlängert werden – dafür werden wir uns einsetzen,“ sagt Weil.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie die Bundeskanzlerin sind sich darüber einig, dass vor dem Hintergrund der hochansteckenden Delta-Variante weiterhin Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung notwendig sind, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dazu zählen Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im ÖPNV.

„Jeder und jede von uns ist gefordert, jetzt nicht nachlässig zu werden und auch mit kleinen Mitteln weiterhin zum Infektionsschutz beizutragen“, so Ministerpräsident Weil.

In vielen Punkten folgt der MPK-Beschluss dem von Niedersachsen angestrebten Kurs, beispielsweise bezüglich der Basisschutzmaßnahmen, der 3G-Regel und kostenpflichtiger Tests für Ungeimpfte. In einem wesentlichen Punkt konnte jedoch keine Einigkeit erzielt werden.

„Ich bedauere es sehr“, so Ministerpräsident Weil, „dass es keine gemeinsame Verständigung auf neue Parameter zur Lagebewertung gibt, die neben der Inzidenz auch den Impffortschritt und die Intensivbettenbelegung stärker berücksichtigen. Niedersachsen hält dies für geboten und hat das auch in einer Protokollnotiz zum Beschluss klar zum Ausdruck gebracht.“

Zum weiteren Schutz wird Niedersachsen zum Schulbeginn Schülerinnen und Schüler täglich testen und im Herbst mit den Auffrischungsimpfungen in Alten- und Pflegeheimen beginnen.

Niedersachsen wird die einzelnen Beschlüsse noch im August mit einer neuen Verordnung auf den Weg bringen.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Das wichtigste Instrument gegen die Pandemie lautet: Impfen schützt! Ich bitte alle ungeimpften Bürgerinnen und Bürger: Lassen Sie sich impfen, schützen Sie sich damit selbst, aber auch viele andere, insbesondere diejenigen, die sich nicht impfen lassen können und tragen Sie zu wieder mehr Normalität in unserem Alltag bei!“

Protokollnotiz Niedersachsen:

„Niedersachsen hält einen neuen Maßstab zur Einschätzung des Pandemiegeschehens anstelle der alleinigen Inzidenzbetrachtung für die Zukunft für geboten.“

Bewältigung Hochwasserkatastrophe:

Darüber hinaus haben Bund und Länder Vereinbarungen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe getroffen.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Niedersachsen wird sich selbstverständlich an der Wiederaufbauhilfe beteiligen. Bei einer Katastrophe solchen Ausmaßes ist die Hilfe des Bundes und aller Länder gefordert. Auch Niedersachsen wird beträchtliche Summen beisteuern – die Menschen in den betroffenen Gebieten können auf unsere Unterstützung zählen.“"

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