Evangelische Kirche regelt Leistungen für von Missbrauch Betroffene neu – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will die Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt einheitlich regeln. Dazu veröffentlichte sie eine Musterordnung, der die 20 evangelischen Gliedkirchen in Deutschland zugestimmt haben, wie die EKD in Hannover mitteilte. Mit der Musterordnung könne man dem Anspruch, den Betroffene auf transparente vergleichbare Verfahren in allen Landeskirchen haben, künftig besser gerecht werden, sagte der braunschweigische Landesbischof Christoph Meyns.Auch die Höhe der Anerkennungsleistungen wird damit einheitlich geregelt. Die Musterordnung sieht vor, dass die Höhe der Leistung grundsätzlich mindestens 5.000 Euro und maximal 50.000 Euro betragen soll.

Laut EKD haben bereits im vergangenen Jahr einige Landeskirchen, die bislang pauschale Anerkennungsleistungen ausgezahlt haben, damit begonnen, auf individuelle Leistungen umzustellen.Seit 2012 haben die Landeskirchen nach Angaben der EKD rund acht Millionen Euro an Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erbracht.

 

sk

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