BGH hebt Hildesheimer Urteil in Misshandlungsfall in großen Teilen auf – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Hildesheim gegen eine Frau aus Sarstedt in weiten Teilen aufgehoben und ihren Fall an das Landgericht zurück verwiesen. Er muss dort nun von einer anderen Jugendschutzkammer neu verhandelt werden.

Der Frau wird vorgeworfen, ihren sieben Jahre alten Sohn in der Zeit des Corona-Lockdowns u.a. durch Nahrungsentzug, Verletzungen und Einsperren misshandelt zu haben, und außerdem ihren älteren Sohn verletzt zu haben. Im ersten Prozess war sie deshalb im Juni zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, woraufhin sie in Revision ging.

Die Strafe war aus der Summe von insgesamt fünf Taten gebildet worden. Der BGH bestätigte zwar die Verurteilung wegen des Nahrungsentzugs, wofür das Landgericht zwei Jahre und neun Monate verhängt hatte, hob aber die Urteile zu den vier anderen Taten auf. In der Begründung des BGH heißt es, diese seien nicht rechtskräftig, weil Feststellungen des Gerichts zur jeweiligen Tat lückenhaft seien. So sei der Frau ein "rohes Misshandeln" attestiert worden, wofür bestimmte Merkmale fehlten. Dies setze eine "gefühllose Gesinnung" voraus, die hier nicht festzustellen sei.

fx

Aktualisiert 13.12.: Genauere Beschreibung der Umstände

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