Landkreis führt nächste Woche 3G für Besucher*Innen ein – Radio Tonkuhle Hildesheim
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In den Verwaltungsgebäuden des Landkreises Hildesheim gilt an kommendem Montag, dem 13. Dezember, die 3G-Regel. Damit sind Besucherinnen und Besucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, einen Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis vorzulegen sowie einen Ausweis, teilt der Kreis mit. Als Testnachweis anerkannt würden Bescheinigungen von maximal 48 Stunden alten PCR-Tests, von maximal 24 Stunden alten PoC-Antigen-Tests und von Selbsttests, die eine andere Stelle ausgestellt hat, die einer Schutzmaßnahme nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung unterworfen ist. Vor Ort einen Selbsttest zu machen sei nicht möglich.

Der Kreis bittet Besucherinnen und Besucher, bereits bei ihrer Terminvereinbarung die Kontrolle des Nachweises mit der jeweiligen Sachbearbeitung zu klären. Bei Besuchen ohne notwendige Terminvereinbarung werde der Nachweis vom Sicherheitsdienst kontrolliert.

fx

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