Kreis erweitert Maskenpflicht auf Fußgängerzonen und Wochenmärkte – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Landkreis Hildesheim hat über eine neue Allgemeinverfügung für bestimmte Bereiche eine Maskenpflicht eingeführt, die zunächst bis Ende Januar gilt. Hintergrund seien die weiter hohen Infektionszahlen.

So ist jetzt in den Fußgängerzonen von Hildesheim, Alfeld und Sarstedt sowie auf dem Hildesheimer Bahnhofsvorplatz und dem Alfelder Marktplatz eine FFP2- oder vergleichbare Maske (z.B. KN95) zu tragen, solange die Warnstufe 2 gilt. Unterhalb der Warnstufe 2 reiche eine medizinische Maske. Diese Pflicht gelte montags bis samstags, jeweils in der Zeit von 7 bis 18 Uhr.

Auch auf Wochenmärkten müsse in der Warnstufe 2 eine FFP2-Maske getragen werden, unter der Warnstufe 2 reiche wiederum eine medizinische Maske. Diese sei darüber hinaus grundsätzlich für das Personal der Wochenmarktbeschicker ausreichend. Diese Regeln gelten laut Kreis ab fünf Meter vor dem ersten Verkaufsstand und enden fünf Meter nach dem letzten Verkaufsstand, und nur während der Öffnungszeiten.

Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen der Verfügung nach anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Mund-Nasen-Bedeckung tragen, Kinder unter 6. Jahren brauchen keine Maske zu tragen. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen könne, müsse dies nachweisen.

fx

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