Gericht setzt 2G Plus bei "körpernahen Dienstleistungen" aus – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Oberverwaltungsbericht Lüneburg hat die Bestimmungen des Landes Niedersachsen zu den 2G Plus-Regeln bei den so genannten "körpernahen Dienstleistungen" außer Kraft gesetzt. Der mit der 2G-Plus-Regelung verbundene vollständige Ausschluss Ungeimpfter von allen körpernahen Dienstleistungen sei unangemessen und im Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen keine notwendige Schutzmaßnahme, teilte das Gericht mit. Das Infektionsrisiko sei regelmäßig auf nur wenige gleichzeitig anwesende Personen beschränkt und könne durch Schutzmaßnahmen wie Masken, Testnachweise und Kontaktdatenerfassung deutlich reduziert werden, so das Gericht.

Der Zugang zu Dienstleistungen, die körperpflegerische Grundbedarfe befriedigten - etwa beim Friseur und durch Fußpflege - dürfe derzeit auch für Ungeimpfte nicht vollständig verschlossen werden, hieß es weiter. Bis zu einer Neuregelung der Zugangsbeschränkungen gelten daher die Pflichten zum Tragen einer Maske des Schutzniveaus FFP2, zur Kontaktdatenerhebung und zur Erstellung und Umsetzung eines Hygienekonzepts.

fx

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