Überarbeitete Corona-Verordnung ist in Kraft – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Mit dem heutigen Sonntag ist die neu überarbeitete Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten. Wie von der Landesregierung angekündigt, enthält sie vor allem Anpassungen in den Bereichen, die letzte Woche von den MinisterpräsidentInnen mit der Bundesregierung besprochen wurden. Bisher liegt eine vorläufige Fassung vor, die endgültige Fassung soll morgen veröffentlicht werden.

Unter anderem gilt damit nun 2G im Einzelhandel mit Tragen einer medizinischen Maske, solange es nicht um die Grundversorgung geht (dazu gehört neben Lebensmitteln auch z.B. der Buchhandel, Babybedarf oder Auto- und Fahrradhandel), und es dürfen sich Ungeimpfte eines Haushalts nun in Warnstufe 2 als auch in Warnstufe 1 nur noch mit maximal zwei Personen eines anderen Haushalts treffen - Kinder unter 14 Jahren und direkte Verwandte ausgenommen.

Für die Rückkehr in eine niedrigere Warnstufe sollen zudem neben dem Leitindikator Hospitalisierung noch mindestens ein weiterer Indikator herangezogen werden, und wie am Freitag verkündet soll vom 24. Dezember bis zum 2. Januar im Land die Warnstufe 3 gelten und damit eine Art Weihnachts- und Neujahrsruhe.

Da das Oberverwaltungsgericht Lüneburg letzte Woche die 2G Plus-Regel bei den körpernahen Dienstleistungen außer Kraft gesetzt hat, gelte in diesem Bereich nun wieder 3G.

Zwei weitere Änderungen betreffen ebenfalls 2G Plus: Wie bereits verkündet, sind Menschen mit Auffrischungs- bzw. Boosterimpfung von der Testpflicht unter 2G Plus ausgenommen, und dazu hebt nun auch ein "Nachweis über eine (Durchbruchs-)Infektion und Genesung nach dem Vorliegen einer vollständigen Schutzimpfung" die Testpflicht auf.

fx

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