Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat heute die seit dem Wochenende geltende 2G-Regel in Geschäften in Niedersachsen außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit einem Normenkontrolleilantrag eines Einzelhandelsgeschäfts statt. In der Begründung schloss sich das Gericht im Wesentlichen der Meinung des Geschäfts an, die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar.
Dem Gericht nach fehlten nach wie vor nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel, und das Land Niedersachsen habe die Erforschung in diesem Bereich offenbar auch nicht intensiviert, um die Zielgenauigkeit von Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Eine schlichte Übertragung von Erkenntnissen zum Geschehen in geschlossenen Räumen von Sport- und Freizeiteinrichtungen reiche angesichts erheblicher Unterschiede zu dem Geschehen im Einzelhandel nicht aus. Der Beschluss ist laut Gericht unanfechtbar.
Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) bedauerte in einer ersten Reaktion die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Der Beschluss sei selbstverständlich zu akzeptieren, sie sei allerdings weiterhin der Überzeugung, dass die Fortführung dieser Maßnahme der Bedrohungslage angemessen und auch infektiologisch notwendig gewesen wäre. Dies gelte umso mehr vor dem Hintergrund der fortschreitenden Ausbreitung der Omikron-Variante. 2G im Einzelhandel sei ein Baustein gewesen, um die Kontakte unter ungeimpften Personen zu reduzieren und sie vor einer Ansteckung mit dem Virus zu schützen. Deshalb bitte die Landesregierung einerseits die Betreiberinnen und Betreiber im Einzelhandel, gegebenenfalls über das Hausrecht Zugangsbegrenzungen auf vollständig geimpfte oder genesene Personen vorzunehmen, und andererseits die Kundinnen und Kunden, sich besonders achtsam zu verhalten.
fx