BGH bestätigt Urteil wegen sexuellen Missbrauchs über das Internet – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Hildesheim gegen einen heute 33 Jahre alten Mann wegen sexuellen Missbrauchs eines Kinds über das Internet bestätigt. Der Mann war im Mai zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er spätestens Mitte 2018 über ein gefälschtes Profil bei Facebook Kontakt zu einer 13-Jährigen aufgenommen hatte, wobei er sich als 17-Jähriger ausgab. Schließlich brachte er sie dazu, ein privates Foto von sich zu schicken. Daraufhin drohte er ihr mit der Veröffentlichung dieses Bildes, wenn sie ihm nicht weitere Audioaufnahmen, Fotos und Videos von ihr mit bestimmten sexuellen Handlungen senden würde. Das tat sie mehrfach, woraufhin er diese Aufnahmen in seine Drohungen mit einbezog.

Später wollte er auch ein privates Treffen mit ihr, zu dem es aber nicht mehr kam, weil sie ihre Mutter ins Vertrauen zog und diese die Polizei verständigte. Die fand dann bei der Durchsuchung seiner Wohnung kinderpornographisches Material. In der Verhandlung hatte er alle Vorwürfe zurückgewiesen. Nun, nach der Bestätigung durch den BGH, muss er seine Haftstrafe antreten.

fx

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