Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Versammlungen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Landkreis Hildesheim hat mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Versammlungen unter freiem Himmel erlassen. Um die Öffentlichkeit vor einem erhöhten Infektionsrisiko zu schützen, habe sich der Landkreis zu diesem Schritt entschieden. Vor dem Hintergrund der sich rasanten ausbreitenden hoch ansteckenden Omikron-Variante, sei das Nichttragen einer Maske und die Nichteinhaltung der Abstände bei Versammlungen ein äußerst kritische Situation.

Damit gilt ab heute bis vorerst zum 15. Januar:

- Alle Teilnehmenden Personen einer Versammlung sind verpflichtet, eine Atemschutzmaske mit mindestens Schutzniveau FFP2, KN 95 oder gleichwertig zu tragen. Das gilt auch für Eilversammlungen, Spontanversammlungen und andere.

- Hiervon ausgenommen sind Personen, denen aufgrund einer Vorerkrankung das Tragen einer solchen Maske nicht möglich ist. Dies ist durch entsprechendes Attest oder eine amtliche Bescheinigung nachzuweisen.

- Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen anstelle einer medizinischen eine beliebige textile Maske tragen.

 

Die Allgemeinverfügung sei notwendig, da eine unbelehrbare Minderheit die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen nicht einhalte, erklärt Landrat Bernd Lynack. Es sei bereits inakzeptabel, dass Personen wissenschaftliche Erkenntnisse negieren und damit die erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie behindern. Noch dramatischer sei es, wenn sie durch ihr Verhalten das sprunghafte Ansteigen von Infektionsfällen bewusst in Kauf nehmen und damit die Überlastung unseres Gesundheitssystems riskieren. Mit der Allgemeinverfügung hofft Lynack, dieser Entwicklung einen Riegel vorzuschieben.

 

sk

 

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