Arbeitsagentur erinnert an Meldepflicht für Beschäftigungsdaten – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und dies gegenüber der Agentur für Arbeit anzugeben. Daran erinnert die Agentur in einer Mitteilung. Die Frist dafür laufe am 31. März ab und könne nicht verlängert werden. Der einfachste Weg dafür sei die kostenfreie Software "IW-Elan", die im Internet heruntergeladen oder als CD-ROM bestellt werden könne. Wenn entsprechend große Betriebe keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, müssen sie monatlich eine Ausgleichsabgabe zahlen.

fx

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