Gericht weist Klagen zum Recht auf Selbsttötung ab – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster hat eine Klage von drei schwer erkrankten Menschen abgelehnt, die das Recht erstreiten wollten, eine tödliche Dosis eines Betäubungsmittels erwerben zu können. Einer der Kläger stammt aus Lüneburg, die anderen aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Das Gericht in Münster war in der Frage zuständig, weil es um das in Nordrhein-Westfalen ansässige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ging.

Dieses ist laut dem Gerichtsurteil nicht verpflichtet, für eine Selbsttötung den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu erlauben. Dem stehe das Betäubungsmittelgesetz entgegen. Zwar sei es zweifelhaft, ob das im Betäubungsmittelgesetz enthaltene generelle Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar sei, so die Richterin Gudrun Dahme. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sei ein solches Verbot jedoch kein unverhältnismäßiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Ärzte könnten zudem nach entsprechender Abänderung der Berufsordnungen ebenfalls entsprechende Medikamente verschreiben.

Das Gericht räumte in der Sache die Möglichkeit einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Ob es dazu kommt, ist aber unklar - zu Beginn des Verfahrens waren sieben Kläger beteiligt, von denen aber mittlerweile vier verstorben sind, und eine der drei verbliebenen Personen liegt den Angaben nach derzeit im Sterben.

fx

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