Tierschutzbund schlägt Alarm wegen Ukraine-Flucht – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Der Deutsche Tierschutzbund hat vor einer "nicht-humanitären Katastrophe" gewarnt, die wegen des Ukraine-Kriegs auf die deutschen Tierheime zurolle, sollte der Staat nicht handeln. Es gebe immer mehr Flüchtlinge, die mit ihren Tieren nach Deutschland kommen, die Flüchtlingsunterkünfte aber verböten die Tierhaltung. Das führe dann dazu, dass Tiere in den örtlichen Tierheimen untergebracht werden sollen, wo es nicht genügend Aufnahmekapazitäten gebe - zumal einige der Tiere zuerst in Quarantäne gehen müssten.

Zudem erzeuge dies Zusatzkosten, die bisher nicht ausreichend bis gar nicht durch die Kommunen erstattet würden. Es sei deshalb zu befürchten, dass die Infrastruktur des praktischen Tierschutzes zusammenbricht, wenn nicht rasch gehandelt wird. Der Tierschutzbund und seine Landesverbände und Mitgliedsvereine forderten deshalb die Kommunen und die politischen Verantwortlichen zur sofortigen Umsetzung dieses 7-Punkte-Maßnahmenkataloges auf:

• In den Flüchtlingsunterkünften müsse die Haltung von verträglichen Tieren, deren Gesundheitsstatus von einem Tierarzt überprüft wurde, sofort zugelassen werden.
• Die vorgeschrieben Tollwutquarantäne solle bundesweit mit tierärztlicher Beratung auch in Privathaushalten ermöglicht werden.
• Für die Tiere, die vorübergehend in die Obhut eines Tierheimes gegeben werden, müsse die zuständige Kommune eine Erstattung der Kosten zusagen.
• Entstehende Tierarztkosten (z. B. Laborkosten für die Bestimmung der Tollwut-Antikörper-Titer oder Materialkosten für das Setzen eines Mikrochips) müssten geregelt sein und behördlich übernommen werden.
• Kommunen und Länder müssten umgehend zusätzliche Quarantäneunterbringungen schaffen oder dafür sorgen, dass vorhandene, aber bislang nicht zugelassene Unterbringungsmöglichkeiten entsprechend umstrukturiert werden.
• In der Europäischen Union müsse ein Sonderhilfstopf aufgesetzt werden, aus dem Tierrettungen insbesondere entlang der Grenze finanziert werden.
• Auch Tierschutztransporte von Tieren aus der Ukraine und private Transporte von mehr als fünf Tieren sollten unter die Einfuhr-Ausnahmeregelung fallen. Notfalls müsste vorausgesetzt werden, dass vor der Einreise das Ziel und die Unterbringung der Tiere geklärt sind.

fx

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