Zeigen des "Z"-Zeichens wird strafbar – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Wer öffentlich das so genannte „Z“-Symbol zeigt, um damit Zustimmung zum Krieg in der Ukraine zum Ausdruck zu bringen, kann künftig strafrechtlich belangt werden. Das Innenministerium veröffentlichte am Freitag einen entsprechenden Erlass. Die Polizeidirektionen seien bereits darauf hingewiesen worden, dass die öffentliche Verwendung des „Z“ auf Demonstrationen und dessen öffentliche Verbreitung Straftaten nach § 140 Nr. 2 StGB sein können - in dem Paragraphen geht es u.a. um die Billigung von Straftaten und Störung des öffentlichen Friedens.

Seit Beginn der Invasion ist auf russischen Militärfahrzeugen ein weißes "Z" zu sehen. Seine genaue Bedeutung ist nicht bekannt, möglicherweise sollen sie so vor Angriffen durch die eigene Luftwaffe bewahrt werden. Das Zeichen ist inzwischen sowohl in Russland selbst als auch außerhalb zum Zeichen der Zustimmung zum Ukraine-Krieg geworden.

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