Sarstedt weist auf Ruhezeiten-Regelungen hin – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Stadt Sarstedt hat angesichts des beginnenden Sommers auf die geltenden Regelungen zu Ruhezeiten hingewiesen, die in der städtischen Gefahrenabwehrverordnung enthalten sind. So gelte im gesamten Stadtgebiet von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens Nachtruhe sowie in der Zeit von 13 bis 15 Uhr eine Mittagsruhe, heißt es in einer Mitteilung. In diesen Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig seien sämtliche Betätigungen verboten, die die Ruhe der Anwohner*innen wesentlich stören können.

Dies gelte insbesondere für den Betrieb von motorbetriebenen Arbeitsgeräten wie etwa Rasenmähern, Säge-, Bohr- oder Schleifmaschinen. Ausgenommen von diesen Regelungen seien landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe sowie Arbeiten, die im öffentlichen Interesse durchgeführt werden, wie etwa Einsätze des städtischen Bauhofs. In Wohngebieten dürften zudem Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider sowie Laubbläser und Laubsammler an Werktagen nur von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Habe das Gerät das europäische Umweltzeichen, gälten nur die Regelungen zur Einhaltung von Nachtruhe und Mittagsruhe.

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