Gastro-Gewerkschaft rät Beschäftigten zu Check auf Urlaubsgeld – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Beschäftigte dazu aufgerufen, zu prüfen, ob sie ein Urlaubsgeld als Sonderzahlung bekommen. Es gebe zwar keinen gesetzlichen Anspruch darauf, doch in vielen Branchen, etwa der Ernährungsindustrie oder dem Bäckerhandwerk, sei diese Extra-Zahlung klar tariflich geregelt, so die regionale Geschäftsführerin Lena Melcher. Sie betrage z.B. in der niedersächsischen Süßwarenindustrie 414 Euro brutto. Im Landkreis Hildesheim arbeiteten nach Angaben der Arbeitsagentur aktuell rund 5.200 Menschen im Lebensmittel- und Gastgewerbe.

Melcher betonte außerdem, dass laut Bundesurlaubsgesetz Beschäftigte Anspruch auf zwei Wochen Urlaub am Stück im Jahr hätten. Diese wichtige Auszeit vom Job solle sich niemand nehmen lassen – gerade nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie, in denen vielen eine echte Erholung gefehlt habe.

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