Niedersachsen verlängert seine Corona-Verordnung – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Das Land Niedersachsen verlängert seine aktuelle Corona-Verordnung bis zum 31. August. Wie die Landesregierung mitteilte, halte sie ein Festhalten an der Verordnung aufgrund der gerade beginnenden Sommerwelle und des weiterhin hohen Infektionsdrucks nach wie vor für geboten. Es gebe aber kleine Anpassungen: So werde für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie zu Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nun auch der Nachweis eines unter Aufsicht erfolgten negativen Selbsttests anerkannt, und die Beschäftigten in Heimen, unterstützenden Wohnformen, Einrichtungen der Tagespflege, ambulanten Pflegeeinrichtungen und in ambulanten Pflegediensten könnten bei der Arbeit nun auch wieder eine normale medizinische Maske ("OP-Maske") tragen - sofern bei ihnen nicht ausdrücklich das Tragen einer FFP2-Maske angeordnet sei.

 Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte, angesichts steigender Infektionszahlen brauche es auch im Sommer Schutzmaßnahmen wie beispielsweise die Maskenpflicht im ÖPNV. Der beste Schutz bleibe jedoch die Impfung - er bitte deshalb ältere Menschen über 70 Jahre, den Schutz durch eine vierte Impfung aufzufrischen. Vom Bund forderte Weil eine neue Testverordnung, damit sich Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin freiwillig und kostenlos testen lassen können, und ein neues Infektionsschutzgesetz, das Länder und Kommunen wieder in die Lage versetze, mit angemessenen Instrumenten auf eine verschärfte Infektionslage zu reagieren. Ein solcher "Instrumentenkasten" werde vor einer möglichen schwierigeren Herbstwelle gebraucht.

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