Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Heim-Mitarbeiterin wegen fahrlässiger Tötung – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Mitarbeiterin eines Hildesheimer Pflegeheimes wurde wegen fahrlässiger Tötung in Zusammenhang mit Corona angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft der 45-Jährigen vor, Corona-Todesfälle verursacht zu haben, da sie mit einem wissentlich gefälschten Impfpass gearbeitet habe. Die Angeklagte weiter gearbeitet habe, obwohl ihr Sohn und ihr Ehemann mit Corona infiziert waren. Sie soll in Folge vier Kollegen und elf Bewohner*Innen mit dem Virus angesteckt haben – drei der Bewohner verstarben. In einem Fall wurde die Corona-Infektion eindeutig als Todesursache nachgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Angeklagten habe erkennen müssen, dass sie sich durch engen Kontakt mit Infizierten selbst infizieren konnte. Zudem sei ihr bekannt gewesen, dass einige Heimbewohner*Innen gesundheitlich vorgeschädigt waren und möglicherweise an Corona sterben könnten. Als die Angeklagte, die bei ihrem Arbeitgeber als Impfgegnerin bekannt war, ein Foto ihres Impfpasses als Nachweis vorlegte, wurde bei der Überprüfung der Chargennummer und des Impfdatums der Betrug aufgedeckt. Eine Untersuchung der Infektionskette wies dabei auf die Angeklagte als Überträgerin hin. Die Heimleitung erstattet daraufhin Anzeige wegen Urkundenfälschung. Ob das Gericht die Klage zulässt, ist noch unklar.


220713.sk

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