Masern-Impfpflicht für bestimmte Gruppen tritt in Kraft – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ab heute gilt in Deutschland für Kinder und Beschäftigte in Schulen und Kitas, aber auch für bestimmte Personen, die in Einrichtungen wie z.B. Arztpraxen, Krankenhäusern oder Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete tätig oder untergebracht sind, eine uneingeschränkte Masern-Impfpflicht. Der Landkreis weist darauf hin, dass damit darüber ein Nachweis über das Portal www.mebi-niedersachsen.de notwendig ist. Werde kein ausreichender Nachweis vorgelegt oder bestünden Zweifel an der Echtheit bzw. inhaltlichen Richtigkeit des Nachweises, habe die Leitung der jeweiligen Einrichtung unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren.

Die Impfpflicht wurde im Jahr 2019 vom Bundestag beschlossen. In Deutschland kommt es laut Kreis immer wieder zu Masernausbrüchen, da der Anteil der Bevölkerung mit Impfung oder durchgemachter Erkrankung nicht hoch genug ist. Es werde davon ausgegangen, dass sich die Masern erst dann nicht mehr ausbreiten können, wenn 95 Prozent der Bevölkerung eine Immunität haben.

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