Beschränkte Impfpflicht hat bisher nur zu zwei Verboten geführt – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen Corona sind bislang nur zwei Betretungsverbote verhängt worden. Das teilt das Gesundheitsministerium in Hannover mit. Etwas mehr als die Hälfte der als ungeimpft gemeldeten Personen sind demnach bisher abschließend überprüft worden. Dabei seien größtenteils die erforderlichen Nachweise erbracht worden, oder es habe sich um Falschmeldungen gehandelt. Rund 7.100 Fälle befänden sich noch in der Prüfung.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sagte in diesem Zusammenhang der "Neuen Osnabrücker Zeitung", die Impfpflicht wirke und habe sich bewährt. Mit Blick darauf, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen ab Oktober nur mit einer dritten Impfung oder einer Kombination von zwei Impfungen und durchgemachter Corona-Infektion als vollständig geimpft gelten, zeigte sie sich optimistisch: Sie sei sicher, dass die Beschäftigten sich weiterhin verantwortungsvoll verhalten, sodass in Niedersachsen wieder sehr gute Impfquoten im Gesundheitswesen erreicht würden.

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