Behrens begrüßt Urteil zu Masern-Impfpflicht – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Masern-Impfpflicht begrüßt. Dieses hatte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Impfpflicht für verfassungskonform erklärt. Als Begründung hieß es, die Impfpflicht diene nicht nur dem Gesundheitsschutz der Kinder und vulnerabler Personen wie Schwangeren, sondern wolle auch die Weiterverbreitung der hoch ansteckenden Krankheit verhindern. Gegenüber diesen Interessen müsse das Elternrecht und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit zurücktreten.

Die Impfpflicht leiste einen Beitrag dazu, die für die Herdenimmunität notwendige Impfquote von 95 Prozent aller Menschen zu erreichen, betonte Behrens. Bei den Schuleingangsuntersuchungen 2019 habe die Masern-Impfquote bei 93,2 Prozent gelegen.
Seit dem 1. März 2020 müssen alle Personen, die neu in einer Schule, Kita oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtung tätig oder betreut werden, einen Impfnachweis vorlegen. Bereits tätige oder betreute Personen müssen seit dem 31. Juli 2022 die Impfung nachweisen.

220819.sk

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