NABU erinnert an Schutzstatus von Schwalbennestern – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Umweltschutzorganisation NABU erinnert angesichts des endenden Sommers daran, dass Schwalbennester unter Naturschutz stehen. Immer wieder würden diese Nester, nachdem die Schwalben zum Überwintern in Richtung Süden fliegen, abgeschlagen oder mit Hochdruckreinigern weggespült. Dies sei nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng verboten und könne mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden, sagte Britta Raabe, Leiterin der NABU Regionalgeschäftsstelle Weserbergland.

Der NABU wolle hier aufklären und auch praktische Hinweise für Hilfsmaßnahmen gegen eine mögliche Kotverschmutzung durch die Nester geben. So habe man schon vor Jahren die Aktion „Schwalben willkommen“ ins Leben gerufen, und auch diesem Jahr hunderte Menschen dafür ausgezeichnet, dass die sprichwörtlichen Glücksboten in den Häusern willkommen sind und aus ihren über 4.000 Kilometer entfernten Überwinterungsgebieten südlich der Sahara jedes Frühjahr wieder in ihre Nester zurückkehren können.

Schwalben seien an den Menschen gewöhnte Kulturfolger, inzwischen aber auch in ihrem Bestand gefährdet. Dies liege etwa an der Versiegelung von Feldwegen, Höfen und Dorfplätzen, der Umwandlung von Grünland in intensiv genutzte Äcker, dem Einsatz von Insektiziden sowie in jüngerer Zeit auch dem modernen Fassadenbau und den Hygienevorschriften der intensiven Landwirtschaft. Weitere Infos zum Thema gibt es im Internet auf nabu-niedersachsen.de.

220906.fx

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