Entwurf für städtischen Haushalt ist "so wenig belastbar wie nie" – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Hildesheimer Stadtverwaltung sieht die Entwicklung der Finanzen für das nächste Jahr kritisch. OB Dr. Ingo Meyer und der noch kommissarische Stadtkämmerer Ulf Behnel betonten bei der Einbringung des Haushaltsentwurfs für 2023 im Stadtrat, die Zahlen darin seien "so wenig belastbar wie nie". Den Kommunen insgesamt drohe angesichts der derzeitigen Entwicklungen eine katastrophale Lage, insbesondere wegen der Energiekosten. Die Stadt Hildesheim habe fürs nächste Jahr eine Summe von zusätzlich 10 Millionen Euro dafür vorgesehen - weshalb der Haushaltsentwurf auch ein Defizit von 9,6 Millionen Euro aufzeige. Um Schlimmeres zu verhindern, müsse der Staat nun dafür sorgen, dass die Preise gedeckelt werden.

In den Vorbereitungen für den Haushaltsentwurf hätten alle Dezernate der Stadt noch einmal ihre Ausgaben auf den Prüfstand gestellt und auch Abstriche gemacht. Trotz Auslaufen des Zukunftsvertrags mit dem Land gebe es deshalb jetzt praktisch kaum noch weitere Handlungsspielräume, so Meyer - wo bisher noch "Luft" gewesen sei, gebe es jetzt keine mehr, und "weiteres Ungemach" werde etwa auch in der nächsten Steuerschätzung erwartet. Für 2024 rechne man zwar derzeit noch mit einem wieder positiven Ergebnis, dies sei aber kaum mehr als ein "Blick in die Glaskugel", so der OB. Der Haushaltsentwurf wird nun von der Stadtpolitik diskutiert und später im Jahr beschlossen.

Behnel, der in der gleichen Sitzung mit Wirkung zum 16. Juli nächsten Jahres zum regulären Stadtkämmerer gewählt wurde, stellte in seiner Vorstellung des Haushalts u.a. auch die Kreisumlage als finanzielle Belastung der Stadt nach vorne. Die Stadt Hildesheim stelle 37 Prozent der Kreisbevölkerung, zahle aber 45 Prozent dieser Umlage. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt würden so finanziell pro Kopf deutlich stärker belastet als die im Rest des Landkreises. Man werde deshalb mit der Kreisverwaltung weiter das Gespräch suchen - Ziel dabei sei für die Stadt die Einrichtung einer differenzierten Kreisumlage.

220929.fx

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