Türkischer Präsident zeigt FDP-Vize Kubicki an – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Bei der Hildesheimer Staatsanwaltschaft ist eine Strafanzeige im Namen des türkischen Präsidenten Recep Erdoğan gegen FDP-Vize Wolfgang Kubicki eingegangen. Wie als erstes der "Spiegel" berichtete, habe diese sieben Seiten und sei von einem Kölner Anwalt verfasst worden. Dieser sehe die Straftatbestände der Beleidigung und Verleumdung erfüllt. Es gehe nicht um sachliche Kritik, sondern allein um Diffamierung, und es komme verschärfend hinzu, dass der Islam derartige Beleidigungen ablehne.

Hintergrund ist, dass Kubicki im Hinblick auf die letzte Einigung der EU mit der türkischen Regierung in der Flüchtlingsfrage Erdoğan als "kleine Kanalratte" bezeichnet hatte. Dies geschah bei einem Wahlkampftermin in Hildesheim. Das Auswärtige Amt hatte sich danach indirekt von Kubickis Äußerungen distanziert, und Kubicki die Aussage damit relativiert, dass die Bezeichnung auch positive Konnotationen habe. Der FDP-Politiker sagte als Reaktion auf die Anzeige der Deutschen Presseagentur, er sehe einer möglichen juristischen Auseinandersetzung mit Gelassenheit entgegen. Deutschland sei im Gegensatz zur Türkei ein Rechtsstaat, in dem die Meinungs- und Äußerungsfreiheit zentralen Verfassungsrang habe. Die Tatsache, dass Erdoğan seit Beginn seiner Amtszeit vor acht Jahren rund 200.000 solcher Verfahren hat einleiten lassen, sage "eigentlich schon alles". 

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