"Reueerklärungen" dürfen keine Voraussetzung für einen Pass sein – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Menschen mit einem sogenannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland haben das Recht auf einen Reiseausweis für Ausländer, wenn ihr Herkunftsland die Ausstellung eines Passes an eine so genannte „Reueerklärung“ knüpft. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Einen subsidiären Schutz erhalten Asylsuchende, die weder einen Flüchtlingsschutz noch eine Asylberechtigung erhalten, denen im Herkunftsland aber z.B. die Todesstrafe oder Folter droht.

Hintergrund der Entscheidung ist ein Fall aus dem Landkreis Hildesheim. Die Ausländerbehörde hatte den Antrag eines Eritreers auf Ausstellung eines Reiseausweises abgelehnt, weil es ihm zuzumuten sei, bei der Botschaft Eritreas einen Passantrag zu stellen. Dies hätte aber eine „Reueerklärung“ zur Voraussetzung gehabt: Der Mann sollte schriftlich eingestehen, seine „nationale Pflicht“ verletzt zu haben und eine mögliche Strafe zu akzeptieren. Daraufhin klagte der Mann gegen die Ausländerbehörde und gewann in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Hannover, woraufhin in zweiter Instanz das niedersächsische Oberverwaltungsgericht anders entschied und der Ausländerbehörde rechtgab.

Diese Entscheidung wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht gekippt. Es könne nicht verlangt werden, dass der Mann eine „Reueerklärung“ abgebe. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßte die Entscheidung. Man habe „die fragwürdige Kollaboration der Bundesregierung mit der eritreischen Diktatur bei der Passbeschaffung" bereits vor Jahren scharf kritisiert, sagte der Geschäftsführer Kai Weber.

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