Caritas begrüßt Lockerungen in der kirchlichen Grundordnung – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die hiesigen Caritasdirektor:innen Achim Eng und Annette von Pogrell begrüßen die gestrige Entscheidung der deutschen katholischen Bischöfe für eine neue kirchliche Grundordnung, an deren arbeitsrechtliche Bestimmungen die Caritas als Wohlfahrtsverband der Katholischen Kirche gebunden sei. Die katholischen Bischöfe seien damit endlich in der Gegenwart der Arbeitswelt angekommen, sagte Eng, dessen Diözesancaritasverband für 9.000 Beschäftigte im östlichen Niedersachsen von Nordsee bis Harz spricht. Die Caritas habe sich intensiv an der Debatte um die Reform der Grundordnung beteiligt und dazu bekannt, sich allen Menschen zu öffnen. Man wolle zeigen, dass alle Menschen guten Willens eingeladen sind, zusammen Caritas zu sein, so Eng - unabhängig von Alter und Geschlecht, von Hautfarbe und sexueller Identität, egal ob verheiratet, alleinlebend, wiederverheiratet oder geschieden. Diese Punkte konnten bisher durch die kirchliche Grundordnung eine Hürde für eine Einstellung sein.

Von Pogrell sagte, die Reform war zeitlich überfällig. Eine Einmischung ins Privatleben der Menschen, die bei der Caritas jeden Tag ihren Dienst am Nächsten erfüllen, war nicht akzeptabel und rechtlich nicht mehr haltbar. In einem Punkt würden die Debatten um die Grundordnung aber weitergehen: Noch immer sehe diese einen Austritt aus der katholischen Kirche als Kündigungsgrund an, während konfessionslose, protestantische oder muslimische Mitarbeitende keine arbeitsrechtlichen Folgen dieser Art zu erwarten hätten. Eng sagte dazu, man wünsche sich die Möglichkeit, die Fälle des Kirchenaustritts individualisiert zu betrachten.

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