Staatsanwaltschaft lehnt Erdogan-Verfahren gegen FDP-Politiker ab – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat die Aufnahme von Ermittlungen gegen den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wegen Beleidung und Verleumdung abgelehnt. Das bestätigte die Erste Staatsanwältin Christina Wotschke gegenüber Radio Tonkuhle. Die Behörde reagierte damit auf eine Strafanzeige des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Kubicki hatte diesen im September bei einer Wahlkampfveranstaltung in Hildesheim als "kleine Kanalratte" bezeichnet und ihm außerdem vorgeworfen, Flüchtlinge als Druckmittel gegen den Westen zu benutzen. 

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war dies keine Formalbeleidigung, da die Äußerung nicht beziehungslos in den Raum gestellt wurde, sondern einen sachlichen Bezug aufwies, der zwar sehr überspitzt, aber für objektive Dritte nachvollziehbar war. Zudem sei die Äußerung auch durch das Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, zumal die Grenzen zulässiger Kritik im Falle von Politikern erheblich weiter zu ziehen seien als bei Privatpersonen. Bei der Abwägung der Meinungsfreiheit gegen die persönliche Ehre sei das Gewicht der Meinungsäußerung umso höher einzuschätzen, je mehr die Äußerung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten solle.

Der "Spiegel" berichtet unterdessen, dass Erdogan diese Entscheidung nicht hinnehmen will. Sein Anwalt habe bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle Beschwerde eingelegt. 

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