Hildesheim und Sarstedt weisen auf Feuerwerks-Regeln hin – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Die Stadt Hildesheim hat auf die geltenden Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk hingewiesen. Sie betont in einer Mitteilung, dass es bereits seit 2009 für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern strenge Vorschriften gebe. Die Regelung laute, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Zu den brandempfindlichen Gebäuden gehören demnach insbesondere Reet- und Fachwerkhäuser. Pyrotechnische Gegenstände seien Feuerwerkskörper aller Art wie etwa Raketen, Böller oder Knaller.

In Hildesheim sei in folgenden Gebieten mit Fachwerkhäusern besonders auf diese Regelung zu achten, etwa an der Kesslerstraße, am Lappenberg, Brühl und dem Marktplatz. Das Verbot gelte aber für sämtliche Ortsteile, nicht nur die Innenstadt oder Gebiete mit geschlossener Fachwerkbebauung. Auch in der Nähe von einzeln stehenden Fachwerkhäusern dürfe nicht geböllert werden. Beim Umgang mit Silvesterböllern oder -raketen seien Personen- und Sachbeschädigungen auszuschließen. Ein Verstoß gegen das Verbot könne mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden - und wer im öffentlichen Raum Feuerwerk abbrenne, müsse selbstverständlich auch die Überreste entsprechend entsorgen.

Ähnlich äußert sich die Stadt Sarstedt. Insbesondere im Innenstadtbereich dürften in der Silvesternacht keine Feuerwerkskörper gezündet werden, aber auch in den Ortsteilen seien die Vorschriften in der Nähe von Fachwerkhäusern zu beachten. Auch sei in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten - wer sie verwende, hafte für entstehende Schäden und mache sich
der fahrlässigen Brandstiftung strafbar.

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